Rechtsschutzversicherungsvergleich
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Rechtsschutzversicherung
Oftmals wird wegen der teuren Gerichtskosten auf eine Verhandlung verzichtet. Obwohl die Erfolgsaussichten, den Rechtsstreit zu gewinnen gut erscheinen, verzichtet so manch einer aus Angst vor den hohen Kosten auf eine berechtigte Klage beziehungsweise Klageerwiderung.
Eine Rechtsschutzversicherung versichert das Kostenrisiko eines Rechtsstreits. Sie wird sowohl für Privatpersonen, als auch für Unternehmen angeboten. Die Leistungen beinhalten in der Regel im Streitfall alle Kosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, die durch Anwälte, Gericht, Zeugen oder Gutachter entstehen. Die Leistungen der Versicherer sind unabhängig davon, ob man klagende oder beklagte Partei ist. Auch ob man den Rechtsstreit gewinnt oder nicht spielt bei dem Anspruch auf Leistungen keine Rolle. Die Versicherung kommt auch in dem Fall für die Anwaltskosten auf, wenn sich der Versicherte mit dem Gegner ohne Prozess einigt. Auch außergerichtliche Schlichtungsverfahren, wie sie in einigen Bundesländern bei geringem Streitwert oder bei Nachbarschaftsstreitigkeiten vorgeschrieben sind, übernimmt der Rechtsschutz.
Will der Versicherte von sich aus Klage einreichen, behält sich der Versicherer vor, die Erfolgsausichten zu prüfen. Erachtet die Rechtsschutzversicherung die Klage als aussichtslos, muss sie die Kosten für den Rechtsstreit nicht übernehmen. Die meisten Verträge beinhalten seine Selbstbeteiligung, die in der Regel 150 bis 250 Euro je Rechtsschutzfall beträgt. Gegen eine Mehrprämie, die mit der Versicherungsgesellschaft zu verhandeln ist, kann eine Selbstbeteiligung auch ausgeschlossen werden.
In der Regel sind Rechtsschutzversicherungen heute modular aufgebaut. Das heißt, man kann sich sein Leistungspaket aus dem angebotenen Leistungskatalog der Versicherer weitgehend selbst zusammenstellen. So hat man die Möglichkeit sich zu entscheiden, ob man ein Komplettpaket wählt, das umfangreiche Bereiche des Lebens abdeckt, oder man wählt nur einen bestimmten Versicherungsschutz, wie beispielsweise den Verkehrsrechtsschutz oder den Arbeitsrechtsschutz. Auch wenn man ein Komplettpaket gewählt hat, deckt eine Rechtsschutzversicherung nicht grundsätzlich die Kosten aller Streitigkeiten ab. So sind beispielsweise Klagen vor dem Verfassungsgericht oder vor internationalen Gerichtshöfen vom Rechtsschutz ausgeschlossen.Weitere Informationen unter: Rechtschutzversicherung