Gewerbeversicherungsvergleich

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Gewerbeversicherung

Eine Lebensversicherung dient dazu, persönliche Risiken abzusichern und gleichzeitig Kapital anzusparen. Lebensversicherungen zählen zu den so genannten Personenversicherungen, da das versicherte Risiko in der Person liegt. Nach Ende der Laufzeit wird in der Regel, einmalig die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme als Geldleistung ausgezahlt. Sollte das Ende der Laufzeit vom Versicherungsnehmer nicht erlebt werden, ist auch eine Todesfall-Summe mitversichert.

Es gibt zwei Arten von Lebensversicherungen: Je nachdem, was man mit der Versicherung erreichen will, kann man eine kapitalbildende Lebensversicherung oder eine Risikolebensversicherung abschließen. Eine Kapitallebensversicherung kombiniert die Hinterbliebenenabsicherung und eine kapitalbildende Geldanlage. Ein Teil des eingezahlten Beitrages wird zur Kapitalbildung verwendet, gleichzeitig ist jedoch das Todesfallrisiko des Versicherungsnehmers voll abgesichert.

Die Höhe der Auszahlungssumme im Erlebensfall ist abhängig von der Überschussbeteiligung, die zusätzlich von der Versicherung gezahlt wird. Die Überschussbeteiligung übertrifft in der Regel meist die Versicherungssumme, ist jedoch kein Garantiebetrag. Sie ist davon abhängig, wie effizient der jeweilige Versicherer die Beiträge anlegen konnte und welche Zinsen die Versicherung damit erwirtschaftet hat. Arbeitnehmern wird mit der so genannten Direktversicherung eine besondere Art der Kapitalversicherung angeboten. Der Lebensversicherungsbeitrag wird in diesem Fall direkt vom Arbeitgeber als Teil des Einkommens an die Versicherung gezahlt. Dabei unterliegen die Beiträge einem sehr niedrigen Steuersatz.

Die Risikolebensversicherung dient lediglich als finanzielle Vorsorgemaßnahme für Hinterbliebene. Mit einer Risikoversicherung können sich beispielsweise Paare schon für einen sehr niedrigen monatlichen Beitrag gegenseitig rundum gegen die finanziellen Folgen von tödlichen Unfällen oder Krankheiten absichern. Die Police sichert jedoch lediglich das Todesfallrisiko des Versicherten während der Laufzeit ab und bietet bei Vertragsende keine Auszahlung.

Eine Lebensversicherung endet in der Regel durch Tod der versicherten Person, oder läuft mit dem Erreichen des Endalters (65 Jahre) des Versicherungsnehmers aus. Bei einer vorzeitigen Kündigung wird der Rückkaufwert, soweit ein solcher vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist, ausgezahlt. Je nach Laufzeit der Versicherung wird von der Versicherung eine Stornogebühr abgezogen.

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