Gesetzliche Krankenversicherung vergleichen

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Gesetzliche Krankenversicherung

In der gesetzlichen Krankenversicherung sind alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zwangsversichert, deren Einkommen die so genannte Pflichtversicherungsgrenze von derzeit 4.050 € per Monat nicht übersteigt. Die gesetzliche Krankenversicherung wird seit Jahren mit so genannten Reformen und Reförmchen von Regierungskoalitionen aller Couleur überzogen und doch ist alles nur Stückwerk auf Kosten der gesetzlich Versicherten. Die letzte Reform zwingt allen einen Einheitsbeitrag auf, der bei 15,5% liegt. Es liegt an jeder Kasse, seine Mitglieder zu halten und kosteneffizient zu arbeiten. Dabei sind mit dem Einheitsbeitrag viele Kassen zu Fusionen gedrängt worden. Die bekannteste Fusion ist die der IKK-direkt mit der TK. Die IKK-direkt, einst günstigste Kasse und mit einem massenhaften Zuwachs an Mitgliedern, hat hier einen guten Schritt getan, der aber ohne Einheitsbeitrag so sicher nicht vollzogen worden wäre. Mit dem Einheitsbeitrag wurden diverse Bonusprogramme mit Beitragserstattungen für die Versicherten entwickelt. Wer wenig krank ist, bekommt je nach Wahl des Programms mehrere 100 Euro erstattet. Auch hier zählt: Informieren sie sich bei ihrer Kasse, denn wer nicht informiert ist, zahlt drauf! Sollten sie über die Pflichtversicherungsgrenze rutschen, können Sie über einen Wechsel in eine private Krankenkasse nachdenken, doch vergleichen Sie den Leistungskatalog und entscheiden sie nicht vorschnell, denn auch ihre gesetzliche Krankenkasse wird sie gern weiterversichern, jedoch nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze von monatlich zur Zeit 3.675 €.

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