Haftpflichtversicherungsvergleich

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Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung zählt zu den wichtigsten Versicherungen der privaten Grundvorsorge. Wer keine Haftpflichtversicherung besitzt, muss unter Umständen mit schwerwiegenden finanziellen Folgen rechnen. Denn das Gesetz verpflichtet zum unbegrenzten Ersatz aller Schäden, die anderen zugefügt werden. So haftet der Schadenverursacher  30 Jahre lang mit seinem gesamten Vermögen sowie mit seinem privaten Einkommen bis hin zur Pfändungsgrenze, für den durch ihn entstandenen Schaden.Ob bei Spiel, Sport oder Hobby oder Freizeit, kann jeder schnell in die Situation geraten einer Sache oder einer Person ungewollt Schäden zuzufügen. Je nach Ausmaß der entstandenen Entschädigungsleistungen, kann man unter Umständen die eigene Existenz gefährden.

Gegen dieses Risiko kann man sich nur mit einer Haftpflichtversicherung absichern. Die private Haftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor Schäden, die er schuldhaft verursacht hat. Die entsprechende Police verpflichtet den Versicherer zum Ausgleich von Vermögensnachteilen der gegen den Versicherungsnehmer gerichteten Schadenersatzansprüche. 

Zwar schließt der Versicherungsnehmer die Haftpflichtversicherung in erster Linie im eigenen Interesse ab, jedoch hat die Haftpflichtversicherung auch den sozialen Zweck, dem schuldlos Geschädigten seine berechtigten Ansprüche zu sichern.  Bei unberechtigten Ansprüchen Dritter gewährt die Haftpflichtversicherung zudem passiven Rechtsschutz und ergänzt damit eine Rechtsschutzversicherung. Die meisten Haftpflichtversicherungen werden auf freiwilliger Basis abgeschlossen. In Bereichen, die der Gesetzgeber für besonders risikoträchtig hält, sind Haftpflichtversicherungen vorgeschrieben, wie beispielsweise die Kfz-Haftpflichtversicherung.

Den vertraglichen Rahmen bilden die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung, in denen auch zahlreiche Ausschlüsse festgelegt sind, in welchen Fällen die Versicherer keine Schadensersatzleistungen erbringen müssen. Grundsätzlich sind vorsätzlich herbeigeführte Schäden sowie Schäden die im Zustand der Deliktunfähigkeit herbeigeführt wurden, nicht versichert. Liegt grobe Fahrlässigkeit kommt die private Haftpflichtversicherung, im Gegensatz zu anderen Sachversicherungen, jedoch für den Schaden auf. Mittlerweile werden von vielen Versicherungen auch umfangreichere Verträge angeboten, die einige der normalerweise ausgeschlossenen Schäden gegen höhere Prämien absichern. Betriebshaftpflichtversicherungen sehen meist eine Selbstbeteiligung vor, um den Versicherungsbeitrag in einem wirtschaftlich angemessenen Rahmen zu halten.

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